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Das gilt ab Juli bei Rente, Pflege & Co.

Ab Juli gibt es mehr Geld für Rentner*innen und höhere Freibeträge beim Bürgergeld. Gleichzeitig erhöhen sich jedoch auch die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung.

Mann und Frau vor dem Computer
Mit Beginn des Monats Juli treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Foto: Rawpixel.com, Michael Möller/Adobe Stock; Montage: SoVD.

Die rund 21 Millionen Rentner*innen erhalten das zweite Jahr in Folge eine deutliche Erhöhung: Im Westen steigen die Bezüge um 4,39 und im Osten um 5,86 Prozent. Der SoVD kritisierte jedoch, dass selbst diese Steigerungen angesichts einer durchschnittlichen Inflation von 8,3 Prozent noch immer zu gering ausfallen und Kaufkraftverluste nicht ausgleichen können.
Außerdem kommt es fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Angleichung des sogenannten Rentenwerts Ost an den im Westen – ein Jahr früher als geplant.

Bezüge erhöhen sich automatisch

Bei einer Rente im Westen mit 1.500 Euro gibt es ab Juli etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten sogar rund 88 Euro mehr. Hierbei handelt es sich aber um monatliche Brutto-Beträge, das heißt, vor dem Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die jährliche Erhöhung gilt nach Angaben der Rentenversicherung sowohl für Altersrentner*innen als auch für diejenigen, die wegen Arbeitsunfähigkeit bereits früher in Rente sind (Erwerbsminderungsrente). Die Erhöhung kommt automatisch aufs Konto.

So verändern sich die Pflegebeiträge

Angesichts steigender Kosten soll eine Pflegereform mehr Geld in die Kassen spülen. Vor allem Versicherte ohne Kinder müssen daher ab Juli mehr zahlen. Familien mit mehreren jüngeren Kindern sollen dagegen entlastet werden. Aktuell liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 3,4 Prozent.
Für kinderlose Beschäftigte steigt ihr Anteil als Arbeitnehmende von derzeit 1,875 Prozent auf 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens an. Liegt dieses monatlich bei 3.000 Euro, landen einer Berechnung des Ratgeberportals finanztip.de zufolge dadurch jeden Monat 12,75 Euro weniger im Geldbeutel.

Hohe Belastung für Rentner*innen

Besonders hart trifft die Pflegereform Rentner*innen: Zum einen erhalten sie für zurückliegende Erziehungszeiten älterer Kinder keine Vergünstigung. Zum anderen müssen sie die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen. Der SoVD fordert daher unter anderem die paritätische Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung an den Beitragszahlungen von Rentner*innen zur Pflegeversicherung.

Beim Bürgergeld startet die zweite Stufe

Für die rund vier Millionen Empfänger*innen von Bürgergeld ergeben sich ab Juli einige Erleichterungen. So steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. Sie dürfen künftig bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro davon 30 Prozent behalten. Für junge Menschen gilt bei einem Nebenjob als Schüler*in oder Student*in eine Obergrenze von 520 Euro.
Gleichzeitig legt die zweite Stufe der zum Jahreswechsel begonnenen Reform mehr Augenmerk auf den Bereich Qualifizierung. Dadurch will die Bundesregierung eine bessere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erreichen. Betroffen hiervon sind etwa 880.000 Langzeitarbeitslose. Schriftstücke und Vereinbarungen will man seitens der Behörde zudem künftig in verständlicher Sprache verfassen, statt in Amtsdeutsch.

E-Rezepte statt Zettelwirtschaft

Seit diesem Monat können gesetzlich Versicherte das E-Rezept in ihrer Apotheke abrufen. Hierfür muss zuvor beim Praxisbesuch ein spezieller Code auf der Versichertenkarte hinterlegt werden. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken an das System angeschlossen sein.
Viele werden jedoch übergangsweise auch weiterhin rosa Papier-Rezepte bekommen. Denn noch ist nicht jede ärztliche Praxis technisch dazu in der Lage, E-Rezepte auszustellen. Eine Pflicht hierzu besteht bisher nicht. Geplant ist allerdings, dass Ärzt*innen ab 2024 nur noch E-Rezepte herausgeben.