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Inflationsausgleich für Beamte und Pensionäre – Rentner gehen leer aus

Der Bundestag hat die Anpassung der Besoldung für Staatsdiener beschlossen. Anders als Rentner erhalten Pensionäre eine hohe Sonderzahlung.

Ältere Frau zählt Geld auf einem Tisch.
Gerade für Rentner*innen mit einer kleinen Rente wäre eine Inflationsprämie eine große Erleichterung. Diese gibt es jedoch nur für Pensionäre. Foto: Halfpoint / Adobe Stock

Für Beamte, Abgeordnete und Pensionäre gibt es ab März 2024 mehr Geld. Der Bundestag hat der Übernahme des Vertragsabschlusses des Öffentlichen Dienstes auf die Bundesbesoldung- und Versorgung in einer Abstimmung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag zugestimmt.

Der Abschluss sieht vor, dass Staatsbedienstete ab März 5,5 Prozent mehr Sold erhalten. Bis dahin gibt es gestückelt eine steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro, wie sie auch viele Beschäftigte bekommen.

Trennung von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente

Ein großer Unterschied ist, dass der Abschluss auch für pensionierte Beamte gilt. Sie erhalten, anders als Rentnerinnen und Rentner, in den nächsten Monaten ebenfalls eine hohe Sonderzahlung. Der Grund dafür ist, dass diese in einem anderen Versorgungssystem als der Rentenkasse sind und deshalb für die Prämie berechtigt sind. Die Höhe ist individuell unterschiedlich, sie richtet sich nach dem persönlichen Ruhegehaltssatz, der bei maximal 71,75 Prozent nach einer Arbeitsdauer von 40 Jahren in Vollzeit, liegt. Daraus ergibt sich eine maximale Prämie von 2152,50 Euro. 

Der SoVD kritisiert, dass Rentenbeziehende im Vergleich zu Pensionären damit deutlich schlechter gestellt seien. Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Es ist gut und notwendig, dass es in vielen Branchen hohe Tarifabschlüsse und Vereinbarungen für Sonderzahlungen an Beschäftigte gegeben hat. Diese Tarifvereinbarungen aus dem öffentlichen Dienst sollen nun auf die Beamten, Pensionäre und alle anderen Versorgungsbeziehenden des Bundes übertragen werden, was gängige Praxis ist.“

Gefühl der Ungleichbehandlung

Bei denjenigen, die keine Sonderzahlung erhalten, schüre dies jedoch „zurecht den Gedanken der Ungleichbehandlung“. Zumal gesetzliche Renten in der Regel deutlich niedriger ausfallen, als Pensionen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Sonderzahlung nicht automatisch in die nächste Rentenanpassung einfließen. „Daher ist es zwingend notwendig, dass der Gesetzgeber nun tätig wird und ebenfalls inflationsbedingte Sonderzahlungen für Rentnerinnen und Rentner beschließt“, betont Engelmeier. 

str