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Notwendige Impulse fehlen

Die sogenannte Musterbauordnung dient den einzelnen Bundesländern als Vorlage für ihre verbindlichen Landesbauordnungen. Deren geplante Überarbeitung weist nach Ansicht des SoVD behindertenpolitisch jedoch erhebliche Defizite auf. Dringend erforderliche Verbesserungen werden nicht auf den Weg gebracht; wichtige Regelungen zur Barrierefreiheit im Kern sogar aufgeweicht und abgesenkt.

Frau im Rollstuhl nutzt einen Fahrstuhl.
Für einzelne sind Personenaufzüge dringend notwendig, für alle aber sind sie letztlich ein willkommener Komfort. Yakobchuk Olena / Adobe Stock

Der dem SoVD vorliegende Entwurf der Musterbauordnung setzt bauordnungsrechtlich die falschen Signale. Zudem ist er angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Land kaum vertretbar: Die bundesweit vorhandenen 800.000 barrierefreien Wohnungen müssten verdreifacht werden, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Diese alarmierenden Zahlen zeigen den akuten Handlungsbedarf deutlich. Zudem werden die Bedarfe in den nächsten Jahren weiter steigen.

Barrierefreiheit liegt dabei keinesfalls nur im Interesse von Senior*innen und pflegebedürftigen sowie behinderten Menschen. Sie bietet vielmehr einen Komfort, der zu einem selbstverständlichen Standard für jede Wohnung werden sollte.

SoVD fordert Überarbeitung

Vor diesem Hintergrund appelliert der SoVD an die Bundesländer, mit der Überarbeitung der Musterbauordnung die notwendigen Impulse für mehr Barrierefreiheit beim Bauen und Wohnen zu setzen. Bei dem bisher vorgelegten Entwurf zumindest besteht dringender Nachbesserungsbedarf.

So soll etwa die schon jetzt unzureichende Aufzugspflicht bei dem nachträglichen Ausbau von Häusern weiter aufgeweicht werden. Das ist für den SoVD schlicht nicht hinnehmbar; zumal barrierefreies Bauen kaum eine Frage der Kosten, sondern vielmehr der Konzeption und Planung ist. Gerade im Wohnungsneubau muss Barrierefreiheit jetzt konsequent für sämtliche Wohnungen umgesetzt werden. Beispielhaft sei auf die niedersächsische Landesbauordnung verwiesen. Hier ist bereits bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen Barrierefreiheit grundsätzlich vorgeschrieben. Eine vergleichbare Regelung braucht es endlich auch in der Musterbauordnung.