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Recht auf kostenfreie Einsicht in Patientenakte

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Patientenrechte. Nach einem aktuellen Urteil steht Patient*innen eine kostenlose Kopie ihrer Akte zu.

Artz schreibt etwas auf Papier.
Nicht immer wissen Patient*innen, was in ihrer Patientenakte steht. Nach einem aktuellen Urteil können sie kostenlos Einblicke erhalten. Foto: RDNE Stock project / pexels

Ein Patient aus Deutschland hatte sich an den Europäischen Gerichtshof, das oberste rechtsprechende Organ in der Europäischen Union, gewandt, um seinen Fall zu klären. Er fühlte sich von seiner Zahnärztin falsch behandelt und forderte eine Kopie seiner Patientenakte.

Die Ärztin war bereit ihm diese anzufertigen, verlangte jedoch – wie nach deutschem Recht üblich -, dass der Patient die Kosten dafür übernimmt. Der deutsche Bundesgerichtshof legte den Fall zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vor, da das Urteil von der Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts, nämlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ab.

Anspruch auf kostenfreie Kopie der Patientenakte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass in der DSGVO das Recht des Patienten verankert sei, eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten, und zwar grundsätzlich ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen. Patient*innen seien auch nicht dazu verpflichtet, ihren Antrag zu begründen. Erst das Herausgeben einer weiteren Kopie könne in Rechnung gestellt werden.

Nach dem Urteil steht Patient*innen eine vollständige Kopie der Dokumente in der Patientenakte zu. Dazu zählen Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen

SoVD-Gutachten zu Patientenrechten

Der SoVD hat sich in seinem Gutachten „Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland“ intensiv mit dem Thema befasst und Forderungen zur Verbesserung der Lage formuliert.

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