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Regierung kürzt Zuschüsse zu Sozialversicherungen

Um zu sparen, streicht die Bundesregierung Zuschüsse zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Für Versicherte könnte das höhere Beiträgen bedeuten.

Blau-gelbes Logo und Schriftzg "Deutsche Rentenversicherung" an einer Häuserwand.
Die Rentenversicherung sichert den Ruhestand von Millionen Versicherter. Die Regierung streicht ihr nun jährlich 600 Millionen Euro. Foto: Armin Okula / Deutsche Rentenversicherung

Um nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Loch im Haushalt zu stopfen, spart die Bundesregierung auch beim Sozialen. Neben der Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld, stehen ab diesem Jahr auch für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung weniger Finanzmittel zur Verfügung.

Laut den Planungen für den Haushalt fallen von 2024 bis 2027 jährlich 600 Millionen Euro aus Steuermitteln als Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung weg. Kurzfristig hat das keine großen Auswirkungen, da die Rentenversicherung über die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage verfügt. Doch diese wird aufgrund des demografischen Wandels und der wachsenden Zahl an Rentenempfänger*innen ab 2026 aufgezehrt. Soll das Rentenniveau nicht noch weiter sinken, sind am Ende des Jahrzehnts deutlich steigende Beiträge zu erwarten.

Arbeitsagentur muss Zuschüsse zurückzahlen

Ähnlich geht die Bundesregierung auch bei der Arbeitslosenversicherung vor. Zuschüsse, die der Bund während der Corona-Pandemie bereitstellte – etwa zur Finanzierung des Kurzarbeitergeldes – werden nachträglich zu Darlehen deklariert. Die Bundesagentur für Arbeit muss in den nächsten Jahren daher 5,2, Milliarden Euro an den Bund zurückzahlen.

Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Rentenversicherung kritisierten das Vorgehen der Regierung. Anja Piel, Vorsitzendes des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit sagte: „Der Bundesagentur für Arbeit Geld wegnehmen, ist nicht Sparen, sondern das Verschieben von Problemen in die Zukunft. Die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur lebt von der zuverlässigen Finanzierung und muss für kommende Krisen wieder eine Rücklage aufbauen.“

SoVD: Handlungsfähigkeit durch Aussetzen der Schuldenbremse

Ähnlich äußert sich die Deutsche Rentenversicherung. In einem Statement heißt es: „Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat hohe Priorität. Doch darf sie nicht zu Lasten der Rentenversicherung gehen. Mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rente. (...) Der Bund hingegen steht erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil. Vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung.“

Auch der SoVD hat bereits im Dezember den Kompromiss der Regierungsspitzen kritisiert. Statt über kleinteilige Sparmaßnahmen zu streiten, plädiert der Verband für ein Aussetzen der Schuldenbremse und Steuererhöhungen für Wohlhabende, wie die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier in einer Einschätzung deutlich machte.

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